Ökostrom-Label bzw. Ökostrom-Siegel
Neben dem bereits erwähnten und teils problematischen RECS-Zertifikat finden sich in Deutschland einige wichtige Siegel und Label, die von unabhängigen dritten Institutionen für die Herstellung von sauberem Strom vergeben werden. Aufgabe dieser Institutionen ist es, den Markt transparenter zu gestalten; das bedeutet für den Verbraucher, die Angebote der unterschiedlichen Stromanbieter besser prüfen zu können. Während Zertifikate - wie zuvor erwähnt - gehandelt werden können und somit nichts über die Qualität des Stroms aussagen, garantieren die vergebenen Label und Siegel die saubere Zusammensetzung der vom jeweiligen Versorger gelieferten Elektrizität. Im Folgenden findet sich eine Auswahl der Siegel.
Grüner Strom Label e.V.
Der Deutsche Naturschutzring, die Verbraucherinitiative, EUROSOLAR, der Naturschutzbund Deutschland (NABU), der Bund für Umwelt, der Naturschutz Deutschland (BUND) sowie IPPNW (Internationale Ärzte für die Verhütung des Atomkrieges/Ärzte in sozialer Verantwortung) und die NaturwissenschaftlerInnen-Initiative (Verantwortung für Frieden und Zukunftsfähigkeit e.V.) gründeten das Grüner Strom Label e.V., das mittels einer Kennzeichnung guter Ökostrom-Angebote auf dem Verbrauchermarkt Transparenz schaffen möchte. Gleichzeitig verpflichtet die Vergabe des Labels die Anbieter zum Ausbau der Stromproduktion aus regenerativen Energien. Kunden, die sich für ein vom Grüner Strom Label zertifiziertes Stromangebot entscheiden, zahlen einen moderaten Aufpreis in einen Fonds. Dieser Aufpreis beträgt in der Regel mindestens 1 Cent pro Kilowattstunde. Mit den Geldern des Fonds fördern die Stromanbieter neue regenerative Anlagen, die mit dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) allein nicht wirtschaftlich wären.
"OK Power" (von EnergieVision e.V.)
Zusammen mit dem WWF Deutschland und der Verbraucher-Zentrale Nordrhein-Westfalen vergibt EnergieVision e.V. das Zertifikat OK Power. Die Kriterien, um dieses Siegel zu erhalten, klingen zunächst simpel: So soll gewährleistet werden, dass das Ökostrom-Angebot des Versorgers zu einer garantierten Umweltentlastung führt. In der Praxis ist es etwas komplizierter, das Siegel zu erhalten. Ein Umweltgewinn ist nach EnergieVision e.V. nur dann gegeben, wenn Ökostrom die Erzeugung von REG-Strom (Ökostrom aus erneuerbaren Energien) und Strom aus umweltfreundlichen Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen über die bestehenden Kapazitäten hinaus ermöglicht (durch den Bau von Neuanlagen) und auch gegenüber der durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz festgelegten Förderung einen zusätzlichen Nutzen erbringt. Darüber hinaus müssen die Erzeugungsanlagen angemessenen ökologischen Mindeststandards genügen. Der Anbieter muss ebenfalls den Neubau von Kraftwerken auf regenerativer Basis nach quantifizierten Mindestbedingungen fördern. Neben weiteren Anforderungen hinsichtlich strenger ökologischer Kriterien spielt auch das Alter der Anlagen, die den Ökostrom erzeugen, eine wesentliche Rolle beim Erhalt des Siegels.
Technische Überwachungsvereine
Ein Stromanbieter, der das TÜV-Zertifikat in Besitz nehmen möchte, muss einige Kriterien erfüllen. Wer Ökostrom bereitstellt, der muss nachweisen können, dass dieser zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energiequellen gewonnen worden ist. Maximal die Hälfte davon darf aus der Kraft-Wärme-Kopplung entstammen. (Kraft-Wärme-Kopplung bedeutet: die gleichzeitige Gewinnung von mechanischer Energie, die in der Regel unmittelbar in Elektrizität umgewandelt wird, und nutzbarer Wärme für Heizzwecke (Fernwärme) oder Produktionsprozesse (Prozesswärme) in einem Heizkraftwerk.) Darüber hinaus muss der Strom aus Anlagen kommen, die den im EEG festgelegten Regelungen absolut entsprechen. Außerdem prüfen die Technischen Überwachungsvereine bundesweit den gesamten Weg des Stroms von der Anlage bis quasi zur Steckdose des Verbrauchers. Die Anbieter, die das TÜV-Siegel erhalten haben, müssen sich einmal jährlich einer Prüfung der Erzeugung und Lieferung ihres Ökostroms unterziehen.
Landesgewerbeanstalt Bayern
Die Landesgewerbeanstalt Bayern (LGA), eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, vergibt seit einiger Zeit ein eigenes Gütesiegel für sauberen Strom. Und dieses bedeutet: Die Stromerzeuger schließen mit der LGA einen Vertrag, der der LGA unter Zuhilfenahme von Sachverständigen gestattet, ob der zur Verfügung gestellte Strom entweder aus regenerativen Quellen oder aus der Kraft-Wärme-Kopplung stammt, ob er also ökologisch deutlich besser abschneidet als Strom aus hergebrachten Energiequellen. Ist dies der Fall, so müssen die Versorgungsunternehmen des Weiteren erkennen lassen, dass sie gewillt sind, einen weiteren Ausbau der Versorgung mit grünem Strom vorzunehmen.