Kyoto-Protokoll
Das Kyoto-Protokoll (benannt nach dem Ort der Konferenz, dem japanischen Kyoto) ist ein am 11. Dezember 1997 beschlossenes Zusatzprotokoll zur Ausgestaltung der Klimarahmenkonvention (UNFCCC) der Vereinten Nationen mit dem Ziel des Klimaschutzes. Das am 16. Februar 2005 in Kraft getretene und 2012 auslaufende Abkommen legt erstmals völkerrechtlich verbindliche Zielwerte für den Ausstoß von Treibhausgasen in den Industrieländern fest, welche die hauptsächliche Ursache der globalen Erwärmung sind. Die Zunahme dieser Treibhausgase ist hauptsächlich auf den Menschen zurückzuführen, insbesondere durch das Verbrennen fossiler Brennstoffe, die Viehhaltung und die Rodung von Wäldern. Die im Protokoll reglementierten Gase sind: Kohlenstoffdioxid, Methan, Distickstoffoxid, teilhalogenierte Fluorkohlenwasserstoffe, perfluorierte Kohlenwasserstoffe und Schwefelhexafluorid.
Das Protokoll sieht vor, den jährlichen Treibhausgas-Ausstoß der Industrieländer innerhalb der sogenannten ersten Verpflichtungsperiode (2008 bis 2012) um durchschnittlich 5,2 Prozent gegenüber dem Stand von 1990 zu reduzieren. Trotzdem konnte es bislang nur wenig am allgemeinen Wachstumstrend der wichtigsten Treibhausgase ändern. Die Emissionen von Kohlendioxid und Lachgas steigen weiter unvermindert an, und der Ausstoß von Methan und den verschiedenen Kohlenwasserstoffen hat sich aus anderen Gründen stabilisiert, darunter das den Schutz der Ozonschicht reglementierende Montreal-Protokoll.
Auf der Konferenz der Vertragsstaaten im Dezember 2007 auf Bali wurde eine Einigung über die Rahmenvorgaben für die Verhandlungen über die Reduktionsverpflichtungen der Industrienationen in der 2013 beginnenden zweiten Verpflichtungsperiode erzielt. Die Verhandlungen sollen im Dezember 2009 auf dem Klimagipfel in Kopenhagen abgeschlossen werden. Strittig sind vor allem der Umfang der Reduktionen sowie die Einbindung von Schwellen- und Entwicklungsländern.