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Lexikon Erklärung: Morsleben

Der Salzstock Morsleben in Sachsen-Anhalt wurde noch von DDR-Behörden als Atomendlager bestimmt und auch genehmigt. Nach der Wiederverreinigung ging er in die Zuständigkeit der Bundesrepublik über. Das Oberverwaltungsgericht in Magdeburg untersagte 1998 eine weitere Einlagerung. In den Jahren 1971 bis 1998 wurden in Morsleben ungefähr 40 000 Kubikmeter schwach- und mittelradioaktive Abfälle eingelagert. Weil man eine Einsturzgefahr befürchtet, sind bereits einige Hohlräume im Südfeld mit Salzgrus gefüllt worden. In Fachkreisen ist man der Auffassung, dass die Abfälle durch Verfüllung eingeschlossen werden könnten. Ob dies wirklich möglich ist, klärt noch das Planfeststellungsverfahren.