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Lexikon Erklärung: Glühlampe

Für die EU-Mietgliederstaaten wurden neue ökologische Mindestanforderungen an die Haushaltslampen beschlossen. Ab dem 1. September 2009 dürfen keine matten Glühlampen mehr verkauft werden. Das gleiche Verbot gilt auch für klare Lampen mit 100 Watt und mehr. Ausgenommen sind zurzeit noch die klaren Standardglühlampen mit 60 Watt. Das Ende dieser Lampe wurde für den 1. September 2010 festgelegt und ein Jahr später folgt dann 10 Watt Glühlampe. Ab 2016 ist es Vorschrift, dass alle Haushaltslampen mindestens der Energieeffizienzklasse B entsprechen.